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SG Kassel, 05.11.2004 - S 11 AL 1390/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 05.11.2004 - S 11 AL 1390/04
- LSG Hessen, 26.04.2005 - L 6 B 141/04
- LSG Hessen, 30.01.2006 - L 9 AL 292/04
- LSG Hessen, 26.06.2006 - L 9 AL 296/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus SG Kassel, 05.11.2004 - S 11 AL 1390/04
Aufgrund des dem Gesetzgeber zustehenden, im Sozialrecht besonders weiten, Gestaltungsspielraums, der auch nur einer eingeschränkten rechtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. insoweit BVerfGE 81, 156, 205 ff.) ist der vom Gesetzgeber mit der Einführung des SGB Il verfolgte Zweck der Verringerung der derzeitigen Ausgaben für die Leistungen an (Langzeit-) Arbeitslose eine letztendlich rechtlich nicht angreifbare wertungspolitische Entscheidung.Daher kann es insbesondere nicht Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Prüfung sein, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 81, 156, 205 ff.).
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus SG Kassel, 05.11.2004 - S 11 AL 1390/04
Eine Verletzung der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz (GG) durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ab 2005 scheidet schon deswegen aus, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie unterfällt (BSGE 85, 123, 130; BSGE 91, 94, 103). - BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R
Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997
Auszug aus SG Kassel, 05.11.2004 - S 11 AL 1390/04
Eine Verletzung der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz (GG) durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ab 2005 scheidet schon deswegen aus, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie unterfällt (BSGE 85, 123, 130; BSGE 91, 94, 103).
- LSG Hessen, 26.04.2005 - L 6 B 141/04
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Prozesskostenhilfe - …
Ob evtl. das SGB 2 aus einem der von der Klägerin auch im Hauptsacheverfahren (S 11 AL 1390/04 - L 6 AL 296/04) vorgetragenen Gründe angreifbar sein könnte, ändert an dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin derzeit nichts, denn selbst, wenn das BVerfG bei der diskutierten Vorlage das SGB 2 oder Teile davon als verfassungswidrig aufheben würde, würde sich daraus für die Klägerin bei Wiederaufleben der Arbeitslosenhilfe hinsichtlich der Höhe ihres Zahlungsanspruches keine höhere Leistung ergeben.